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  • Neues Gesetz in Niedersachsen

    Nach Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg ist nun auch Niedersachsen bestrebt, eine generelle Haftpflichtversicherung alias Tierversicherung für Hundehalter gesetzlich zu verankern.

    Daneben sieht die Anfang des Jahres von der Landesregierung beschlossene Novelle vor, alle Hunde obligatorisch per Chip zu kennzeichnen. Ebenso dürfte der Führerschein für Hunde zur Pflicht werden. Laut dem Gesetzentwurf, der noch vor der Sommerpause im Landtag beraten werden soll, müssen künftige Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen und sich in einem zentralen, vom Landwirtschaftsministerium geführten Register erfassen lassen.

    Der Hintergrund: natürlich Beißattacken. Diplomatischer formuliert es Landwirtschaftsminister Gert Lindemann in einer Presseerklärung der niedersächsischen Staatskanzlei: „Der Gesetzentwurf trägt den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung und den Ansprüchen nach artgemäßer und verhaltensgerechter Haltung der Hunde gleichermaßen Rechnung.“ Zudem werde das Chippen die Zahl der Fundtiere verringern und zu transparenten Strukturen im Handel führen.

    Erst ab 2013 soll das Ganze wirksam werden. Wer belegen kann, dass er schon mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten hat, braucht keinen Sachkundenachweis zu erbringen. Wer sich hingegen nach Inkrafttreten des Gesetzes in 2011 einen Hund anschafft, steht in der Pflicht.