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  • Gegen illegalen Welpenhandel

    Welpen dürfen nur noch mit Tollwut Impfung einreisen

    Seit Jahresbeginn 2015 darf man Welpen nur noch nach Deutschland bringen, wenn sie über einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut verfügen. Dies steht in einer Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung, die Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Berlin unterzeichnete. Mit den neuen Regelungen gebe man den Kontrollbehörden ein weiteres Werkzeug im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel an die Hand, so Schmidt laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

    Bisher musste eine Tollwut Schutzimpfung nur für Hundewelpen nachgewiesen werden, die zu Handelszwecken transportiert wurden. Privatleute, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potenziell tollwutinfizierten Tieren hatte.

    Mit der neuen Verordnung gilt nun für private Transporte von Hundewelpen dieselbe Regelung wie für gewerbliche. Hintergrund, so das Ministerium, seien Berichte der Kontrollbehörden, nach denen in der Vergangenheit wiederholt Handelstiere als Heimtiere deklariert und unter den erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs transportiert wurden. Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach dürfen Hundewelpen nach Deutschland transportiert werden. Bei privaten Transporten reicht die Dokumentation der Impfung im Heimtierpass aus, bei gewerblichen wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis verlangt. Die neuen Regelungen gelten auch für Katzen und Frettchen. Sie betreffen den Transport aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten nach oder durch Deutschland.